GIMOTA AG

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GIMOTA AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Bei Anfertigungen von Produkten auf Kundenwunsch ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Bestellung vorbehalten.


Allgemein
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.


Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind 1 Monat verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausserordentliche Preisänderungen (Rohstoffe) vorbehalten. Bestellungen sind für die GIMOTA AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Preise / Verpackung / Zahlungsbedingungen / Zuschläge
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart in Schweizer Franken CHF, zuzüglich Transportkosten und Verpackung. nach INCOTERMS 2010, FCA  Geroldswil), exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich liefern wir in Verpackungseinheiten und erlauben uns bei einer abweichenden Bestellmenge die Menge anzupassen. Für angebrochene Verpackungseinheiten wird ein Zuschlag von CHF 10.00 pro Bestellposition verrechnet. 

Für Aufträge mit einem Bestellwert von unter CHF 100.- stellen wir einen Auftragskostenanteil von pauschal CHF 20.- in Rechnung.


Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den vollständigen Rechnungsbetrag verfügen können.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu verrechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die GIMOTA AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.


Übergang von Nutzen und Gefahr, Versand und Versicherung
Gemäss Incoterms 2010, FCA ab Geroldswil, sofern nichts anderes vereinbart.

 
Lieferfristen / Lieferdatum
Die in unseren Offerten aufgeführten Lieferfristen verstehen sich ab Erhalt der Bestellung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei deren Ablauf die Lieferung im Werk fertig zum Versand bereitgestellt ist.

Eine mögliche Überschreitung der  angegebenen Liefertermine  kann nicht zu Schadenersatzforderungen oder zu Widerruf der betreffenden Bestellung Anlass geben. Rohmaterialmangel, Werkzeugschäden, Transportschwierigkeiten und ähnliche Störungen, die die Lieferung verunmöglichen oder unverhältnismässig erschweren oder verteuern, entbinden uns ohne Schadenersatz von unseren Lieferverpflichtungen. Erkennbare Verzögerungen werden nach Möglichkeit umgehend mitgeteilt.

Rahmenverträge werden nur mit Abnahmefristen angenommen. Ist die Abnahmefrist nicht genau bezeichnet, endet sie 12 Monate nach Vertragsabschluss. Dabei ist die Ware in den im Vertrag definierten Abnahmemengen abzunehmen. Erfolgt die Abnahme innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht, steht es der GIMOTA AG frei, fertig gestellte Lieferungen ohne weiteren Bescheid auszuliefern.
 
Dokumente / Muster
Unsere Kataloge, Zeichnungen, Skizzen usw. sind unser geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung verändert oder zweckentfremdet werden. Muster werden gegen Verrechnung zur Verfügung gestellt.
 
Prüfung und Abnahme der Lieferung
Sichtbare festgestellte Mängel sind innert 10 Arbeitstagen an GIMOTA AG zu melden. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als angenommen.

Verlangt der Besteller weitergehende Warenausgangsprüfungen und/oder Zertifikate (z.B. Abnahmeprüfungen, Werkzeugnis, usw.), so sind diese vorgängig schriftlich zu vereinbaren und auf der Bestellung aufzuführen. Anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von GIMOTA AG und erfolgt gemäss den Rückgaberichtlinien.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller sichert zu, bei erforderlichen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind.

Annullierung / Rückgaben gemäss Rückgaberichtlinien
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von GIMOTA AG und erfolgt gemäss den Rückgaberichtlinien.

Die Annullierung von Aufträgen setzt unser schriftliches Einverständnis voraus. Bereits gefertigte Teile werden dabei in jedem Fall in Rechnung gestellt. Wenn das Rohmaterial kundenspezifisch eingekauft wurde, wird dieses ebenfalls verrechnet. Die GIMOTA AG ist berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Situation des Bestellers wesentlich verschlechtert oder sich anders präsentiert, als es uns dargestellt wurde.


Garantie / Gewährleistung
Die GIMOTA AG verpflichtet sich, auf schriftliche Anzeige des Bestellers innerhalb der Gewährleistungszeit, alle Teile, die infolge Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich nach Ermessen von GIMOTA AG zu ersetzen oder Instand zu stellen. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Lieferung sofern keine anderen rechtlichen Richtlinien bestehen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften.

Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen sowie die Nichtbeachtung unserer Betriebsvorschriften, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf die Vergütung des Faktura Wertes.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.


Ausschluss weiterer Haftung
Die Ansprüche des Bestellers sind in diesen «Allgemeinen Verkaufsbedingungen» abschliessend geregelt. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

Datenschutz
Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklären Sie sich auch mit den Datenschutzerklärungen der GIMOTA AG einverstanden.


Gerichtsstand
Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Zürich alleiniger Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen gilt schweizerisches Recht. Massgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese unter der Internetadresse www.gimota.ch einsehen.


Schlussbestimmungen
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden per 1. März 2022 angepasst und ersetzen sämtliche früheren Ausgaben. Sie sind integrierender Bestandteil sämtlicher Offerten und/oder Auftragsbestätigungen. Durch diese Ausführungen werden alle früheren Bedingungen ungültig. Falls Differenzen zwischen dem fremdsprachigen und dem deutschen Text bestehen würden, ist ausschliesslich der deutsche Text massgebend.

Allgemeine Geschäftsbedingungnen

 

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